Prüfung US GAAP Abschlüsse
Unter den US GAAP ist eine Prüfungspflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern sie ergibt sich aus institutionellen Anforderungen der SEC.
Regulation S-X regelt, daß die Prüfung von einem unabhängigen Wirtschaftprüfer (CPA) durchzuführen ist. Dabei muss der Wirtschaftsprüfer die US Generally Accepted Auditind Standards (US GAAS) der AICPA befolgen. Die US GAAS wiederum fordern, daß die US GAAP eingehalten werden müssen.
Die SEC fordert einen von einem Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss für alle einreichungspflichtigen Jahresabschlüsse (financial statements). Der Bestätigungsvermerk kann nur auf Basis der Einhaltung der US GAAP erteilt werden. Damit sind die US GAAP von diesen Unternehmen verbindlich anzwenden.
Die US GAAS bestehen aus zehn Standards und sind in die drei Bereiche
- fachliche Qualifikation (General Standards): drei Standards
- Prüfungsdurchführung (Standards of field work): drei Standards
- Berichterstattung (Standards pf reporting): vier Standards
Darüber hinaus werden die US GAAS durch die Statements on Auditing Standards (SAS) ergänzt. Derzeit gibt es 116 SAS. Die SAS sind auf der Seite der AICPA abrufbar:
Statements on Auditing Standards
Abschlussprüfung von ausländischen Gesellschaften
Theoretisch ist nicht erforderlich, daß der Abschlussprüfer einer ausländischen Gesellschaft (foreign private issuer) ein in den USA zugelassener CPA ist. Allerdings muss er die Unabhängigkeitsvorschriften der SEC einhalten. Darüber hinaus darf er in dem Land, in dem er als Abschlussprüfer zugelassen ist, nicht negativ aufgefallen sein (in good standing). Auch bei der Abschlssprüfung einer ausländischen Gesellschafts sind die US GAAS einzuhalten. Der ausländische Abschlussprüfer muss über Kenntnisse in den Bereichen US GAAP, US GAAS und die SEC Vorschriften verfügen.
In der Regel fordert die SEC aber die Einbeziehung von Spezialisten (SEC reviewing partner).
Prüfungsbericht
Für Prüfungen nach US GAAP gibt keinen eigenständigen Prüfungsbericht, wie z.B. er bei Prüfungen nach deutschem Recht vorgesehen ist. Der Prüfungsbericht nach US GAAP gleicht mehr einem ausführlichen Bestätigungsvermerk.
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